Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung
Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben, möglich.
Die Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot.
Vertragsschließender ist der Teilnehmende.
Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmenden durch einen Dritten, so ist der anmeldende Dritte Vertragsschließender.
Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Der Eingang der Anmeldung kann per E-Mail (Online Anmeldung) oder mündlich bestätigt werden.
Ist der Lehrgang bereits ausgebucht, wird der Anmeldende automatisch auf eine Warteliste gesetzt.
Erhält der Anmeldende trotz Warteliste keinen Platz beim gewünschten Lehrgang, werden die Teilnahmegebühren nicht abgebucht.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung genannten Voraussetzungen gebunden.
Erforderliche Nachweise darüber sind, wie in der Ausschreibung beschrieben, abzugeben.
Sollten die Lehrgangsvoraussetzungen nicht nachgewiesen sein, kann die Teilnahme verwehrt werden.
Die abgebuchte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Die Lehrgangsleitung bzw. die Dozenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen stichprobenhaft demonstrieren lassen.
Sollte sich ein Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt ein Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind die Lehrgangsleitung oder die Dozenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmenden abzuwenden.
Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung von der Lehrgangsleitung zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen.
In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr.
Dies trifft auch zu, sollte ein Teilnehmender auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können.
Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.
2. Teilnahmegebühr
?? Die Teilnahmegebühr wird nach dem Anmeldeschluss aber noch vor dem Veranstaltungstermin vom angegebenen Konto eingezogen oder bar vor Ort entrichtet.
Eine Abbuchung von einem anderen Konto, als jenes, das bei der Anmeldung angegeben wurde, ist nicht möglich.
?? Rechtzeitig vor der Abbuchung wird diese mit der entsprechenden Pre-Notifikations-Erklärung angekündigt.
Der Verwendungszweck wird vom Online-Anmelde-System automatisch generiert.
Er enthält eine eigene laufende Seminarnummer, die nicht mit der von dem OV St. Georgen vergebene Lehrgangsnummer identisch ist sowie eine laufend Teilnehmer-Identiikationsnummer.
Sollte das Konto keine Deckung aufweisen und eine kostenpflichtige Rücklastschrift erfolgen, müssen wir die Kosten an den Kontoinhaber weiterbelasten.
4. Ab- und Anreise
Reisekosen können nicht übernommen werden, außer dies ist bei einzelnen Veranstaltungen explizit anders angegeben.
?? Ansonsten können DLRG-Mitglieder entsprechende Anfragen an ihre Ortsgruppe/Bezirke richten.
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung.
5. Rücktritt von der Anmeldung
Abmeldungen können schriftlich als auch mündlich vorgenommen werden.
Bei Stornierung der Anmeldung nach dem jeweiligen Anmeldeschluss werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern nicht eine Person der Warteliste nachrücken bzw. der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann oder eine Ersatzperson benannt wird.
Erfolgt die Absage später als 2 Wochen vor der Veranstaltung oder erscheint der Teilnehmende nicht, können nicht vermeidbare Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden (z.B. Stornokosten in Tagungszentren).
Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes können die Teilnehmergebühren erlassen werden.
6. Änderungen / Absagen von Lehrgängen
Obwohl wir bemüht sind, es zu vermeiden, kann es vorkommen, dass Lehrgänge abgesagt, Termine geändert oder Lehrgangsorte verlegt werden müssen.
Im Falle einer kompletten Absage einer Veranstaltung werden bereits abgebuchte Teilnehmergebühren automatisch in voller Höhe zurückerstattet.
Bei Termin- oder Ortsänderungen bleibt die Buchung nicht bestehen.
Es muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
8. Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass Bilder, die während Veranstaltungen oder Lehrgängen gemacht werden, in Lehrgangsheften, Publikationen und auf der Homepage für die DLRG verwendet werden können.
Der Teilnehmende ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bei Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat.